Bis zum 30. April 2012 können sich Vertreter von Medienhäusern
mit Sitz in Bayern, Korrespondenten mit Redaktionsbüros
im Freistaat sowie freie Journalisten mit Wohnsitz oder Arbeitsplatz
in Bayern um die Auszeichnungen bewerben.
Darüber hinaus sind Verleger, Chefredakteure sowie Ressortleiter
vorschlagsberechtigt. Eingereicht werden können Arbeiten
aus Printmedien, TV- oder Radiobeiträge sowie Online-Artikel.
Eine Jury mit journalistischem Fachverstand wird die eingegangenen
Bewerbungen bewerten und die Sieger küren.
Die Gewinner werden am 20. Oktober 2012 im Rahmen einer feierlichen
Preisverleihung bekannt gegeben.
Mehr Informationen zu den Preisen und den Bewerbungsmodalitäten
finden sich auf www.gv-bayern.de/journalistenpreise

